Krankmeldung, Befreiung und Co.
1. Krankmeldung
Ist Ihr Kind zuhause erkrankt und kann folglich nicht am Unterricht bzw. einer Schulveranstaltung teilnehmen, ist das Sekretariat unserer Schule noch vor Unterrichtsbeginn des betreffenden Tages (möglichst bis 7.40 Uhr) zu verständigen. Dazu genügt es, wenn Sie eine der folgenden Möglichkeiten der Krankmeldung wählen:
- in der Regel über das entsprechende Modul des Schulmanagers, da dies den Verwaltungsaufwand reduziert
- in Ausnahmefällen telefonisch (08431/67860)
Sofern wir von Ihnen nicht rechtzeitig informiert werden, sind wir verpflichtet nachzuforschen.
Bitte melden Sie Ihr Kind für jeden Tag krank.
Um auch bei einer mehrtägigen Erkrankung Ihres Kindes davon Kenntnis zu haben, reichen Sie bitte für jeden neuen Tag über den Schulmanager die Krankmeldung ein, sofern sie die Krankheitsdauer nicht mit der ersten Meldung angegeben haben.
Die zuverlässige Krankmeldung erspart uns und Ihnen unnötige Aufregung. Denn:
Wenn der Verbleib eines Kindes bis 9.00 Uhr nicht geklärt werden kann, sind wir verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Daher ist es auch wichtig, dass im Sekretariat immer die aktuellen Telefonnummern bekannt sind.
Bei Wiedererscheinen muss keine ausgedruckte Entschuldigung abgegeben werden.
Wenn Ihr Kind während einzelner Stunden das Krankenzimmer aufsucht, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Wer das Krankenzimmer aufsuchen möchte, muss sich immer bei der Lehrkraft der Stunde bzw. in Pausen bei der Lehrkraft der Folgestunde abmelden und muss spätestens mit dem Klingeln zur nächsten Stunde entscheiden, ob sie/er sich abholen lassen oder wieder den Unterricht besuchen möchte.
Sollten sich Aufenthalte im Krankenzimmer häufen oder ein*e Schüler*in wiederholt zu spät zum Unterricht erscheinen, werden Sie ebenfalls von uns informiert.
2. Befreiung
Erkrankt Ihr Kind während des Unterrichts, muss es das Sekretariat aufsuchen und um eine Befreiung nachsuchen. Sie werden daraufhin umgehend telefonisch informiert und können Ihr erkranktes Kind im Sekretariat abholen. Dabei erbitten wir von Ihnen eine Unterschrift auf dem vom Sekretariat ausgefüllten Befreiungsformular.
3. Sportbefreiung
Kann ihr Kind wegen einer Verletzung/Erkrankung längere Zeit am Sportunterricht nicht teilnehmen, so legen Sie bitte im Sekretariat ein ärztliches Attest vor. Eine Kopie des Attestes wird vom Sekretariat an die Sportlehrkraft weitergeleitet.
Kann Ihr Kind wegen einer Unpässlichkeit einmalig nicht im Sportunterricht mitmachen, so schreiben Sie bitte eine formlose Entschuldigung, die an diesem Tage von Ihrem Kind selbst bei der Sportlehrkraft abzugeben ist.
Sollten Sportstunden in den ersten oder letzten Stunden eines Tages stattfinden, be-steht die Möglichkeit, dass ihr Kind das Schulgebäude entsprechend später aufsucht bzw. früher verlässt. In solchen Fällen ist von Ihnen ein formloser, schriftlicher Antrag auf Befreiung im Sekretariat abzugeben, der durch das Direktorat genehmigt werden muss.
4. Beurlaubungen/Befreiungen
Ist eine Verhinderung am Schulbesuch vorhersehbar (z.B. aufgrund einer nicht aufschiebbaren Operation, einer Teilnahme an einem Wettbewerb, eines religiösen Feiertags oder anderer triftiger, nur in der Unterrichtszeit wahrnehmbarer Termine) so stellen Sie bitte im Voraus (drei Schultage vorher!) bei der Schulleitung über das entsprechende Modul im Schulmanager einen Antrag auf Beurlaubung (ein bis mehrere Tage) bzw. einen Antrag auf Befreiung (ein bis mehrere Stunden).
Beurlaubungen können nur in Ausnahmefällen und ausschließlich durch das Direktorat gewährt werden (nicht für Arzttermine, die auch in unterrichtsfreier Zeit möglich sind, nicht für Fahrstunden oder wegen Urlaubsplanungen). Deshalb ist es wichtig, dass mit einem Antrag auf Beurlaubung immer eine Begründung angegeben wird. Sie als Eltern können Ihre Kinder nicht selbst vom Unterricht befreien/beurlauben. Bitte benutzen Sie nicht das Modul „Krankmeldung“ für Arzttermine!
Bei angesagten Leistungsnachweisen können Beurlaubungen/Befreiungen in der Regel nicht gewährt werden. Auftretende Terminüberschneidungen müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden.
5. Regelung für kleine Leistungsnachweise
Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten über die Frage, wann ein*e Schüler*in von kleinen Leistungserhebungen, also in der Regel Ausfragen und Stegreifaufgaben, befreit ist. Es gilt folgende Regelung:
Eine kleine Leistungserhebung wird nicht gefordert von einer Schülerin/einem Schüler, die/der
- während des ganzen Vortages erkrankt oder
- in der Vorstunde des betreffenden Faches abwesend war.
Hat sich ein*e Schüler*in am Vortag während des Unterrichts wegen Unwohlseins befreien lassen oder liegt eine krankheitsbedingte oder private/familiäre Ursache vor, wegen der ein*e Schüler*in sich am vorhergehenden Nachmittag nicht auf die Stunde vorbereiten konnte, muss er/sie sich zum Stundenbeginn bei der Lehrkraft entschuldigen, die nach eigenem Ermessen entscheidet, ob die Entschuldigungsgründe ausreichend sind.
Bitte beachten Sie auch, dass Krankmeldungen, Befreiungen, Beurlaubungen und Entschuldigungen, die nicht volljährige SchülerInnen sich selbst ausgestellt haben, von uns nicht akzeptiert werden können.