Regelung für kleine Leistungsnachweise (ab 31.01.2022)
Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten über die Frage, wann ein*e Schüler*in von kleinen Leistungserhebungen, also in der Regel Ausfragen und Stegreifaufgaben, befreit ist. Es gilt folgende Regelung:
Eine kleine Leistungserhebung wird nicht gefordert von einer Schülerin/einem Schüler, die/der
- während des ganzen Vortages erkrankt oder
- in der Vorstunde des betreffenden Faches abwesend war.
Hat sich ein*e Schüler*in am Vortag während des Unterrichts wegen Unwohlseins befreien lassen oder liegt eine krankheitsbedingte oder private/familiäre Ursache vor, wegen der ein*e Schüler*in sich am vorhergehenden Nachmittag nicht auf die Stunde vorbereiten konnte, muss er/sie die folgende schriftliche Entschuldigung
ggf. unter Angabe eines nachvollziehbaren Grundes unaufgefordert am Anfang jeder Stunde des betreffenden Tages vor Beginn des Fachunterrichts vorlegen. Handschriftliche, formlose Erklärungen werden nicht akzeptiert.
Nach der dritten derartigen Entschuldigung muss zusammen mit dem Entschuldigungsformular eine Bescheinigung über einen Arztbesuch vorgelegt werden, nicht krankheitsbedingte Entschuldigungen werden dann nicht mehr akzeptiert.